2 HundeVO Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden gilt ab: 05.11.2010 gilt bis: 31.12.2021 Fundstell
Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen
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Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) Vom 22. Januar 2003 Gesamtausgabe in der Gültigkeit
Rasch / Schulze / Pöhlker | Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung / Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden | Loseblattwerk
Stadt Oberzent - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Metzkeil 1 64760 Oberzent Antrag auf Erlaubnis für das Halten eines gef
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